Strafprozesse sollten vereinfacht werden

Die Strafprozessordnung bedarf mehrerer dringender Änderungen. Zu diesem Schluss kommt der von der Regierung eingesetzte Ermittler in seinem am Mittwoch vorgelegten Bericht.
So sollte es ermöglicht werden, dass in mehr Fällen als bisher ein Urteil auch dann gesprochen werden kann, wenn der Angeklagte nicht zum Prozess erscheint. Bei geringeren Verstößen sollte außerdem dem Angeklagten durch ein Geständnis ein Verfahren erspart bleiben. Ziel der Veränderungen ist nach Angaben des Ermittlers in der Tageszeitung Dagens Nyheter, dass Strafprozesse für Angeklagte, Opfer und Zeugen einfacher abgewickelt werden können.